Transparenzvorgabe gemäß FSA-Kodex, AKG-Richtlinie und der Landesärztekammer:
Gemäß den Vorgaben des FSA (Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.) sollen die Bedingungen und der Umfang der Unterstützung von Mitgliedsunternehmen den Teilnehmern gegenüber sowohl bei der Kongressankündigung als auch -durchführung transparent dargestellt werden.
Gemäß den Richtlinien des AKG (Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.) sollen die Mitgliedsunternehmen darauf hinwirken, dass ihre Unterstützung sowohl bei der Kongressankündigung als auch -durchführung vom Veranstalter offengelegt wird.